Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung
"Schön Schwanger" verkauft Umstandsmode, Stillmode, Tragetücher, Tragen, Kosmetika; "Schön Schwanger" vermietet Umstandsmode, Stillmode, Tragetücher, Tragen, Stubenwagen, Babywiegen, Babybays; "Schön Schwanger" fertigt bemalte und unbemalte Gipsabdrücke vom Babybauch an. "Schön Schwanger" erbringt die Leistungen auf der Grundlage der nachstehenden durch den Kunden mit Vertragsschluss anerkannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Leistungsbedingungen Verkauf
lt. BGB
Leistungsbedingungen Vermietung
Der Kunde mietet Umstandsmode bzw. Babywiegen zu den im Mietvertrag vereinbarten Bedingungen. Die Mietdauer beträgt 4 Wochen bzw. 1 Woche für Festmoden. Er hinterlegt bei "Schön Schwanger" als Sicherheit einen durch ihn unterschriebenen Überweisungsträger mit einer Kautionssumme. Die Höhe der Sicherheit richtet sich nach dem Wert der Mietware und wird individuell festgelegt. Gibt der Kunde die gemietete Umstandsmode bzw. Babywiege zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt und ohne Schäden zurück, erhält er den Überweisungsträger ausgehändigt. Überschreitet der Kunde die vertraglich vereinbarte Ausleihfrist, so hat er für jeden Tag einen Ausleihpreis zu zahlen, der sich aus dem für den vereinbarten Mietzeitraum vereinbarten Preis ergebenden durchschnittlichen Tagespreis ergibt. Mietet der Kunde Neuware, so hat er die Möglichkeit binnen 4 Wochen die Ware käuflich zu erwerben unter Anrechnung der bereits gezahlten Miete. Danach ist diese Option unwirksam.
Rückgabe
Die Rückgabe der Umstandsmode bzw. der Babywiegen hat innerhalb der angegebenen Öffnungszeiten von "Schön Schwanger" zu erfolgen. Bei einer Rückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Rückerstattungen aus dem gezahlten Mietpreis. Der Kunde hat die gemietete Kleidung bzw. die Babywiegen sorgsam zu behandeln, insbesondere die Pflegehinweise zu beachten. Die gemieteten Sachen sind durch den Kunden in mangelfreien Zustand zurückzugeben. Bei Beschädigung, Verlust oder Unbrauchbarkeit ist er "Schön Schwanger" zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet, der pauschal in Höhe des dreifachen Mietpreises berechnet wird. Bei Neuware ist die Differenz zum Kaufpreis zu erstatten. Der Kunde kann einen niedrigeren Schaden nachweisen. Er hat zu beweisen, dass ein Schaden nicht durch ihn verursacht wurde. "Schön Schwanger" kann zur Deckung der Aufwendungen für die Schadenbeseitigung auf die hinterlegte Sicherheit zurückgreifen. Erfolgt die Rückgabe durch den Kunden nicht innerhalb der vereinbarten Frist, so hat er "Schön Schwanger" dies rechtzeitig bekannt zu geben. Überschreitet der Kunde den vertraglich vereinbarten Mietzeitraum um mehr als drei Monate, so ist "Schön Schwanger" berechtigt, den als Sicherheit hinterlegten Überweisungsträger mit seinem vollen Betrag bei der jeweiligen Bank des Kunden einzulösen. Nach Einlösung der Sicherheit geht das Eigentum an den nicht zurückgegebenen Sachen auf den Kunden über.
Fertigung von Gipsabdrücken
Lässt die Kundin einen Gipsdruck von ihrem Babybauch machen, so hat sie "Schön Schwanger" auf etwaige Allergien hinzuweisen. "Schön Schwanger" übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass wegen der verwendeten Materialien allergische Reaktion bei der Kundin auftreten.
Haftung
Die Haftung von "Schön Schwanger" ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Kunde haftet gegenüber "Schön Schwanger" grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregelungen.
Allgemeine Bestimmungen
Die Aufrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Forderungen von "Schön Schwanger" wird ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig tituliert. Der Kunde wird gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine Daten im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertrages gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt ausschließlich soweit dies zur Durchführung dieses Vertrages notwendig ist. Sollten sich einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so wird die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. In diesem Falle sind die Vertragspartner verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, durch die nach Möglichkeit der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Abweichungen, Änderungen und Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftform selbst.
